Substitutionspflicht

Anbieter, die Otto- und /oder Dieselkraftstoffe in den freien Verkehr bringen, werden seit dem 1.1.2009 durch Bundesgesetz (Kraftstoffverordnung - KVO) verpflichtet, einen bestimmten Anteil dieser Kraftstoffe durch Beimischung von (seit dem 1.2.2013) nachhaltigen biogenen Kraftstoffen zu ersetzen (Substitution). Der energetische Anteil der Biokraftstoffe (Substitutionsquote) wird gemessen am jeweiligen fossilen Teil des Kraftstoffgemisches und beträgt derzeit bei Dieselkraftstoffen 6,3 en%1 (bei Ottokraftstoffen sind es 3,4 en%1). Das Substitutionsziel insgesamt beträgt 5,75 en%1. Ab dem 1.10.2020 wird dieses Ziel auf 8,45 en%1 erhöht.

Darüber hinaus haben die Anbieter "die Lebenszyklustreibhausgasemissionen pro Energieeinheit ihrer erstmals im Bundesgebiet in den freien Verkehr gebrachten oder in das Bundesgebiet verbrachten oder verwendeten Kraftstoffe oder des Energieträgers für den Einsatz im Verkehrsbereich stufenweise um folgende Quote zu senken: 6,0% bis zum 31. Dezember 2020." (§ 7 Abs. 1 KVO).

1 en% steht für Prozent bezogen auf den Energiegehalt. Das bedeutet, dass sowohl die fossilen als als die biogenen Anteile des Kraftstoffgemisches mit ihrem jeweiligen Energiegehalt gewichtet und gegeneinander ins Verhältnis gesetzt werden. Der en%-Satz bezieht also auf den Bioanteil im Verhältnis  zum fossilen Anteil.

Diesel-Treibstoffnorm

Dieseltreibstoff darf in Österreich nur in den Verkehr gebracht werden, wenn er die Diesel-Norm ÖNORM EN 590 erfüllt. Nach ÖNORM EN 590 dürfen dem Dieseltreibstoff bis zu sieben Volumenprozent (7%) Biodiesel in Form von FAME beigemischt werden; dies wird auch entsprechend an der Zapfsäule mit dem ergänzenden Schriftzug „Enthält bis zu 7% Biodiesel“ gekennzeichnet. Der beigemischte Biodiesel muss wiederum die Anforderungen der österreichischen Biodiesel-Norm ÖNORM EN 14214 erfüllen.

Dieseltreibstoff mit bis zu 7% Biodiesel ist heute Standardtreibstoff für Kraftfahrzeuge mit dieselmotorischem Antrieb in Österreich. Und auch in der EU enthalten über 99% des vermarkteten Dieseltreibstoffes bis zu 7% Biodiesel.

Wo kommt der Bioanteil in Dieseltreibstoff her?

In Österreich wird Biodiesel vorwiegend aus Rapsöl (Rapsmethylester) erzeugt; er kann jedoch auch aus anderen Pflanzenölen hergestellt werden. Informationen zur Herkunft und Nachhaltigkeit von Biotreibstoffen werden regelmäßig von dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) veröffentlicht; siehe Österreichischer Biokraftstoffbericht 2018 .

Shell setzt auf nachhaltig zertifizierte Biokomponenten; seit dem 1.2.2013  werden nur noch zertifizierte Biokraftstoffe verwendet.

Wer kann B7 verwenden?

Alle Diesel-Fahrzeuge können mit dem normgerechten Diesel Treibstoff mit bis zu 7% Biodiesel betankt werden – daher ist er auch der geltende Diesel-Regeltreibstoff.

Was ist bei der B7-Nutzung zu beachten?

Im normalen Fahrbetrieb findet beim Diesel-Motor immer ein gewisser Eintrag des Treibstoffs in das Motoröl statt. Im Gegensatz zu reinem Dieseltreibstoff entweicht jedoch auch bei längeren Fahrten der Biodieselanteil nicht wieder aus dem Motoröl. Das Motoröl kann dadurch verdünnt werden. In der Folge sinkt die Zähflüssigkeit des Motoröls und seine Schmierfähigkeit nimmt ab.

Dies kann langfristig zu einem höheren Verschleiß der Motorkomponenten führen. Umso mehr kommt es darauf an, dass die von den Automobilherstellern vorgegebenen Ölwechselintervalle konsequent eingehalten werden. Die Ölwechselintervalle sind in der Betriebsanleitung der Fahrzeuge angegeben oder können beim Hersteller angefragt werden.