Handelsüblicher Dieseltreibstoff muss in den Wintermonaten gemäß ÖNORM EN 590 bis max. -20°C kältefest* sein. Winterdiesel allein ist jedoch noch keine Garantie, dass ihr Fahrzeug auch bei tiefen Temperaturen immer fahrbereit ist. Wenn das Diesel-Fahrzeug dennoch streikt, sind in der Regel folgende Faktoren die Ursache:

Zum einen kann sich durch die so genannte Tankatmung aus der Luftfeuchtigkeit Wasser im Treibstoffsystem absetzen. Dies führt bereits bei geringen Minusgraden zum Vereisen des Treibstofffilters und damit zur Verringerung der Durchlässigkeit. Auch verschmutzte oder zu engmaschige Treibstofffilter mindern die Durchlässigkeit.

Zum anderen ist auch der Standort des PKW entscheidend. Auch wenn die Temperatur beim Start am Morgen deutlich über –20°C liegt, können die Tiefstwerte während der Nacht deutlich darunter gelegen haben.

Stand der Wagen ungeschützt in eisigem Wind, können ebenfalls tiefere Temperaturen durch weitergehende Auskühlung entstehen.

Empfehlungen zum Schutz vor Ausfällen

  • Fahrzeuge möglichst windgeschützt und trocken abstellen.
  • Leistungsfähigkeit der Starterbatterie kontrollieren.
  • Treibstofffilter auf Wasser und Verschmutzungen prüfen und ggf. wechseln. 
  • Bereits auskristallisierte Paraffine lösen sich grundsätzlich nur unter entsprechender Wärmezufuhr wieder auf. Bei Ausfall des Motors/Fahrzeugs durch auskristallisierte Paraffine im Treibstoffsystem hilft daher nur das Aufwärmen in einem geheizten Raum bzw. das Beheizen des Treibstoffsystems – aber nie mit offener Flamme!
  • Unsere Dieseltreibstoffe werden in den Wintermonaten bezüglich der Kälteeigenschaften optimal eingestellt, so dass wir von einer Zugabe handelsüblicher Additive zur Verbesserung des Kälteschutzes grundsätzlich abraten.

Zusätzliche technische Information

Die Anforderungen an Winterdiesel in Österreich sind in der „Dieseltreibstoff-Norm“ ÖNORM EN 590 wie folgt festgelegt:

01.04.bis 30.09.: CFPP: max +5 °C
01.10. bis 30.10.: Übergangszeit, um den CFPP auf  max-20 °C einzustellen
01.11. bis 28.02.: CFPP: max -20 °C
01.03. bis 31.03: CFPP: max -15 °C

Laut dieser Norm muss Diesel im Winter (vom 01.11 – 28./29.02) einen Treibstofffilter mit definierter Maschenweite in einer vorgegebenen Zeit bis maximal minus 20 Grad Celsius durchlaufen (CFPP-Wert; Cold Filter Plugging Point). Dieser von der Norm geforderte Filtrierbarkeitstest wird in der CFPP-Prüfnorm EN 116 definiert und im Labor getestet.

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