E-Auto Förderungen 2023/2024 für Gewerbe: Wann werden Wallboxen und Ladesäulen gefördert?

E-Auto Förderungen 2023/2024 für Gewerbe: Wann werden Wallboxen und Ladesäulen gefördert?

Von Shell Österreich am Jän. 15, 2024

Einleitung

In Österreich gibt es in den Jahren 2023 und 2024 verschiedene staatliche Förderungen* für E-Autos, die speziell für Unternehmen und Gewerbe relevant sind.

Die wichtigsten Aussagen in Kürze:

  • Initiative zur Förderung der Elektromobilität 2023: Dafür ist ein Budget von 95 Millionen Euro vorgesehen. Die Unterstützung beschränkt sich aber nur auf soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Carsharing und E-Taxis. Die Laufzeit der Initiative ist abhängig von der Verfügbarkeit, endet jedoch spätestens am 31. März 2024.
  • Förderung einer betrieblichen Ladeinfrastruktur: Unternehmen können für jeden Ladepunkt bis zu 30.000 Euro Förderung beantragen. Besonders hervorzuheben ist, dass Firmen, die DC-Ladepunkte errichten und diese öffentlich zugänglich machen, höhere Fördergelder erhalten können​​​​.
  • Verschiedene Förderprogramme: Dazu gehören E-Mobilitätsförderungen von Bund und Ländern, Kaufprämien und steuerliche Vergünstigungen. Diese Förderungen unterstützen Unternehmen beim Umstieg auf E-Autos und beim Ausbau der Ladeinfrastruktur am Firmengelände​​.
  • Steuervergünstigungen: Für das Aufladen von Elektroautos zu Hause, das von Arbeitgebern unterstützt wird, fallen seit Jänner 2023 keine Steuern an. Dies ist aufgrund einer Gesetzesnovelle möglich geworden, die es Arbeitnehmern erlaubt, diese Kosten steuerfrei mit ihrem Arbeitgeber zu verrechnen​​.
  • Zugang zu Umweltzonen: Unternehmen, die auf E-Flotten umsteigen, können von einem verbesserten Zugang zu Umweltzonen profitieren, die oft nur Fahrzeugen mit niedrigem Schadstoffausstoß offenstehen. Dies kann besonders für städtische Logistiker oder Lieferdienste vorteilhaft sein​​.
  • Wichtige Änderung seit 2023: Es ist zu beachten, dass es seit Jänner 2023 keine staatlichen Kaufprämien mehr für den Kauf von E-Autos (E-PKW) für Betriebe gibt.

* Die im Beitrag zu Verfügung gestellten Informationen sind unverbindlich und rechtlich nicht bindend. Sie sind lediglich ein Hinweis auf staatliche Förderprogramme.

E-Mobilitätsoffensive 2023 Österreich – Das sollten Sie wissen

Die „E-Mobilitätsförderungen 2023” in Österreich sind ein bedeutender Schritt des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zur Förderung der Elektromobilität und Dekarbonisierung des Verkehrssystems.

Für 2023 stellt das BMK insgesamt 95 Millionen Euro für diesen Zweck zur Verfügung​​. Die Laufzeit der Initiative endet spätestens am 31. März 2024.

Gut zu wissen: Diese Förderung gilt jedoch ausschließlich für soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Carsharing und E-Taxis. (vgl. Grafik unten)

E-Auto-Förderungen für Privatpersonen (Zuschüsse)

Die Förderungen richten sich sowohl an Privatpersonen als auch an Betriebe. Privatpersonen können Förderungen für eine Vielzahl von Elektrofahrzeugen, einschließlich E-PKW, E-Motorräder, E-Mopeds, E-Leichtfahrzeuge sowie (E-)Transporträder und (E-)Falträder beantragen​​.

E-Auto-Förderungen für Gewerbe, Betriebe und Unternehmen (Zuschüsse)

Für Gewerbe, Betriebe und Unternehmen stehen spezifische Programme zur Verfügung, unter anderem für folgende E-Fahrzeuge und elektrische Lademöglichkeiten: 

  • E-PKW mit Kaufverträgen aus 2022
  • Elektro-Leichtfahrzeuge und E-Zweiräder
  • E-Kleinbusse und leichte E-Nutzfahrzeuge
  • Errichtung von E-Ladeinfrastrukturen
  • Förderungen für große E-Fahrzeuge
  • E-Sonderfahrzeuge und E-Ladestellen

Gut zu wissen: Um mehr über diese Förderungen und den Prozess zur Beantragung zu erfahren, können Sie die offizielle Website des BMK besuchen.

Ob derartige Förderungen nach März 2024 fortgeführt werden, bleibt ungewiss. Das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz lässt jedoch wenig Zweifel daran, dass der Staat ein großes Interesse hat, E-Mobilität zu bezuschussen und zu befördern:

„Die Zukunft auf der Straße ist elektrisch. Denn beim Verkehr liegt ein großer Hebel für mehr Klimaschutz und mehr Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen. Wir setzen die erfolgreiche E-Mobilitätsoffensive auch im kommenden Jahr fort und unterstützen den Umstieg auf emissionsfreie Autos. So investieren wir in eine saubere und klimafreundliche Zukunft“

(Zitat: Klimaschutzministerin Leonore Gewessler)

Förderungen von Wallboxen und E-Ladestationen –für Privatpersonen

In Österreich erhalten Privatpersonen staatliche Förderungen für die Anschaffung von E-Ladeinfrastruktur, wobei der Bund bis zu 50 % der Anschaffungskosten übernimmt. 

Die spezifischen Förderhöhen sind wie folgt gestaffelt:

  • Für Wallboxen oder intelligente Ladekabel in Ein- und Zweifamilienhäusern wird eine Förderung von bis zu 600 Euro gewährt.
  • Wenn eine kommunikationsfähige Wallbox als Einzelanlage in einem Mehrparteienhaus installiert wird, kann die Förderung bis zu 900 Euro betragen.
  • Für eine kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement, die als Teil einer Gemeinschaftsanlage in einem Mehrparteienhaus installiert wird, kann die Förderung bis zu 1.800 Euro erreichen​​.

Weitere Details finden Sie auf der Webseite Klima- und Umweltschutzförderungen des Bundes.

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Förderung von Wallboxen und E-Ladestationen – für Unternehmen und Gewerbe

Die Förderung von Wallboxen und E-Ladestationen für Gewerbe und Unternehmen in Österreich umfasst verschiedene Dimensionen. Hier sind einige Schlüsselaspekte.

Förderbare Wallboxen und Ladesäulen

Österreich fördert grundsätzlich Wallboxen und Ladesäulen für den betrieblichen Einsatz, die von einem konzessionierten Elektriker installiert werden. Diese Ladestationen müssen über Lastmanagement-Fähigkeiten OCPP oder Modbus – verfügen.

Für öffentlich zugängliche Ladestationen ist zudem ein MID-Zähler erforderlich. Ladestationen mit MID-Zähler werden weltweit für eine verbrauchsabhängige Abrechnung akzeptiert.

Gut zu wissen: Wichtig ist, dass der bezogene Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energieträgern stammt, was durch eine Bestätigung nachgewiesen werden muss​​.

Förderhöhen für Wallboxen und Ladesäulen

Die Förderung ist generell auf 30 % der Investitionskosten begrenzt, zu denen z. B. die Kosten für die Ladestation, Installation, Bau und Planung gehören​​. E-Ladestationen können prinzipiell kleine Wallboxen oder Ladesäulen sein. (Dazu gleich mehr).

Außerdem richtet sich die Höhe der Förderung auch danach, ob es sich um eine AC- oder DC-Ladestation handelt:

  • Nicht öffentlich zugängliche AC-Ladestationen (11 bis 22 kW) erhalten eine Förderung von 900 Euro.
  • Nicht öffentliche DC-Ladestationen mit weniger als 100 kW Ladeleistung werden mit 10.000 Euro gefördert, solche mit mehr als 100 kW mit 20.000 Euro.
  • Öffentlich zugängliche AC-Ladestationen (11 bis 22 kW) erhalten 2.500 Euro, öffentliche DC-Ladestationen unter 100 kW bekommen 15.000 Euro, solche über 100 kW 30.000 Euro.

Wallbox oder Ladesäule? Eine Wallbox ist eine Ladestation für Elektrofahrzeuge, die üblicherweise an einer Wand montiert wird, daher der Name "Wallbox". Sie wird meistens in privaten Haushalten, kleinen Betrieben oder an privaten Parkplätzen installiert. Ladesäulen hingegen sind große, frei stehende Einheiten, die im öffentlichen Raum und auf Betriebsgelände für eine breitere Nutzung eingesetzt werden.

Mehr Informationen finden Sie im Ratgeber E-Auto Laden: Kosten

Förderungsablauf – Wie komme ich an mein Geld?

Der Förderungsablauf für Wallboxen und E-Ladestationen in Österreich für Unternehmen und Gewerbe ist ein strukturierter Prozess, der in mehreren Schritten abläuft:​​

  1. Registrierung: Zuerst erfolgt eine Registrierung, die das Förderbudget für das Unternehmen reserviert.
  2. Antragstellung: Innerhalb von 36 Wochen (Registrierung) muss der Förderantrag gestellt werden. Dies ist erst nach der Fertigstellung und Inbetriebnahme der Ladestation möglich.
  3. Auszahlung: Nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen wird die Förderung auf das Konto des Antragstellers ausgezahlt​​.

Gut zu wissen: Um eine Förderung für Ladestationen zu erhalten, muss der Nachweis des Bezuges von Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern erbracht werden. Zudem muss der E-Mobilitätsbonus der Automobilimporteure oder des Fachhandels auf der Rechnung ausgewiesen sein​​.

Was nicht (mehr) gefördert wird

Nicht förderfähig sind unter anderem …

  • Vollhybridfahrzeuge
  • Hybridfahrzeuge mit Dieselantrieb
  • Fahrzeuge mit einem Listenpreis über 60.000 Euro
  • PKW mit einer elektrischen Reichweite unter 50 km
  • gebrauchte Ladeinfrastruktur 
  • mobile Wallboxen​​

Fazit: E-Auto Förderung 2024 – Österreichische Gewerbe und Unternehmen können deutlich profitieren

Zusammenfassend bietet die E-Mobilitätsförderung 2023 und 2024 österreichischen Unternehmen eine tolle Möglichkeit, ihre Fahrzeugflotten zu modernisieren, Betriebskosten zu senken und einen Beitrag zur Reduzierung von CO₂-Emissionen zu leisten.

Die Förderung für gewerbliche oder öffentlich zugängliche E-Ladeinfrastruktur kann immerhin bis zu 30.000 Euro betragen, abhängig von der Art des Ladepunkts und der Zugänglichkeit​​.

Mehr Informationen finden Sie im Ratgeber: E-Auto als Firmenwagen

Gut zu wissen: Das Verfahren erfolgt über die Förderstelle KPC - Kommunalkredit Public Consulting. In einem 2-stufigen Verfahren, beginnend mit der Online-Registrierung und gefolgt von der Antragstellung nach der Registrierung​​, können Gewerbetreibende dort diverse Förderungen für Wallboxen, Ladestationen und E-Autos beantragen.

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FAQs – E-Auto Förderungen

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